Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.